Marken und Namen in Romanen

Darf man Markennamen in Romanen verwenden, reale Cafés und Hotels benennen? Immer wieder taucht diese Frage in Foren auf.

Kurz gesagt: Öffentliche Firmen und Marken dürfen Sie nennen. Ihr Held darf im Café Sonnenschein sich einen Sunshine-Becher bestellen, im BMW fahren, sich mit Tempo-Taschentüchern die Nase schneuzen und Jacobs Kaffee in seiner Kaffeemaschine verwenden. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage, doch dazu später.

Natürlich kann Ihr Held auch einem Qualopago TI fahren, mit der nichtexistenten Marke sind Sie ganz auf der sicheren Seite.

Vorsicht bei geschäftsschädigenden Behauptungen

Etwas anderes ist es mit Behauptungen, die negativ oder geschäftsschädigend sind. Wenn Sie behaupten, dass beim BMW die Gangschaltung nach einem Jahr immer ausgetauscht werden muss, dann müssten Sie es im Zweifelfall beweisen können.

Wenn die Autofirma im Roman eigene Profikiller beschäftigt, sollten Sie also lieber den Qualopago als Markennamen wählen. BMW-Killer würden in München sicher nicht auf ungeteilte Begeisterung stoßen 🙂

Ihrem Helden darf aber der Kaffee bei McDonald oder im Café Sonnenschein nicht schmecken. Das wäre eine (zulässige) Meinungsäußerung. Auch Romanhelden haben Meinungsfreiheit.

Wenn Sie allerdings behaupten würden, in den Hamburgern würden Kakerlaken verwendet, wäre es eine Tatsachenbehauptung und zwar eine geschäftsschädigende. Das müssten Sie also beweisen können. Doch auch da gilt: Allgemein bekannte und bewiesene negative Dinge dürfen Sie benennen. »Der Zeuge war so glaubwürdig wie ein VW-Abgastest« würde wenig Risiko bergen, denn VW wird kaum so dämlich sein, deshalb Klage zu erheben, dem Buch PR zu verschaffen und am Ende den Prozess zu verlieren, was dann auch noch durch die ganze Presse gehen würde.

Wann Marken- oder Firmennamen verwenden?

Dass Sie die Namen verwenden dürfen, heißt natürlich noch lange nicht, dass es sinnvoll ist. Wenn sich Ihr Held nicht in gewöhnliche Taschentücher schneuzt, sondern immer in die Tempo-Superluxus-Superweich-Schneuzer, geraten Sie schnell in den Verdacht der Schleichwerbung.

Mein Tipp: Wo es nicht nötig ist, lassen Sie die Markennamen weg.

Und wann ist es nötig?

Namen von Cafés, Firmen, Straßen können einem Roman Atmosphäre verschaffen. Der spezielle Bikertreff im Industrieviertel, das bekannte Café am Markt, das kleine portugiesische Lokal ganz versteckt in einer schmalen Gasse, all das sorgt für Lokalkolorit. Scheuen Sie sich also nicht, diese Namen für Ihren Roman zu verwenden.

Fragen kostet nichts

Nachfragen können Sie natürlich immer. Auch Starbucks wird Ihnen die Verwendung des Namens genehmigen (aber nicht im Titel). Große Konzerne wird das aber anschließend nicht weiter interessieren.

Bei lokalen Cafés und Firmen sieht das anders aus. Die sind nicht durch öffentliche PR verwöhnt. Wenn Sie dem Café Sonnenschein anschließend ein Exemplar des Buches mit einigen netten Worten schenken, kann es sein, dass fortan das Buch im Café steht und beworben wird. Mit etwas Glück lässt sich sogar eine Lesung arrangieren. Also keine Hemmung, auch mal nachzufragen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und gewinnen vielleicht neue Fans.

In Matthias Mattings Selfpublisherbibel finden Sie noch weitere Beispiele und Infos:

Weitergehende Links:

https://l.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.autorenforum.de%2Fexperten%2F30-verlagswesen%2F1002-ist-es-erlaubt-markennamen-in-einem-buch-zu-nennen&h=ATMIY5jQP0xIgbHRyANJpqFtxLMCy-oBpKWrj9o59KF2v4yxY4vqwMLp1ZC9O-4qnN3xGa5MOPhLpydxl0XPDnnRnUzhFoVo5hqO_Dtwz3JlVMPycs66dqq-dmh8PTbMQ2HGJKIRr6MX

http://montsegur.de/ipb-forum/index.php/topic/12030-verwendung-von-markennamen-im-roman/

http://www.marken-recht.de/markenrecht_forum/showthread.php?t=580

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Marken und Namen in Romanen

14 Gedanken zu “Marken und Namen in Romanen

  1. Perfekt! Neulich erst hat mich jemand im Autorenforum gefragt, wie das denn mit den Marken in Romanen aussieht, und ich habe mich im Netz deswegen dumm und dämlich gesucht … Dann verlinke ich mal!

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  2. Ich schliesse mich dem vorigen Post an. Da ich in verschiedenen Foren und Facebookgruppen zum Thema Schreiben unterwegs bin, und sogar selbst den „Recherchepool für Autoren“ mitbetreue, stosse ich immer wieder auf diese Frage.

    Endlich mal eine gute Antwort, die man in diesem Fall verlinken kann. DANKE 🙂

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  3. Penny schreibt:

    Sehr interessant, danke dafür. Ich habe noch eine kleine Frage: Was ist denn mit Lokalen, die nicht mehr existieren. Mir geht es speziell um eine recht bekannte Spelunke, in der sich den ganzen Tag über alkoholisierte Gäste aufgehalten haben, die aber seit ein paar Jahren geschlossen ist. Dürfte man den Namen in Verbindung mit der Erwähnung exzessiven Alkoholkonsums erwähnen, oder begibt man sich da auf Glatteis?

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    1. Vorab: Ich bin kein Rechtsanwalt. Generell gilt: Tatsachen, die Sie beweisen können, kann Ihnen niemand verbieten zu schreiben,
      Wenn das Lokal geschlossen ist, ist die Gefahr sowieso gering, weil es ja keinen Schaden mehr durch ihre Erwähnung nehmen kann.

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  4. Katharina schreibt:

    Wie sieht es denn mit öffentlich zugänglichen Standbilder, wie z.B das Bismarck Denkmal in Hamburg oder das Sandmännchen in Erfurt aus? Darf ich die für einen Roman als zentrale Figur nutzen oder verletzte ich dabei Rechte? Speziell wenn z.B. wie im Fall des Sandmänchens ein Fernsehsender dahinter steht?
    Vielen Dank schon mal vorab

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    1. Bei öffentlichen Standbildern ist es vermutlich nicht problematisch – aber das weiß ich nicht.
      Anders ist es bei Markenzeichen oder Namen wie das Sandmännchen. Die darf man zwar im Roman erwähnen, aber sie ohne Genehmigung zur zentralen Figur verwenden, das gibt Ärger.

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  5. Simone schreibt:

    Guten Tag,

    vielen Dank für ihren Artikel.
    Eine Frage zum Nachwort: dürfen dort Personen namentlich genannt werden, wenn dies nicht gewünscht von der Person?

    Mit freundlichen Grüßen und ein gesundes neues Jahr!

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  6. Claudia Graf schreibt:

    Hallo,
    erstmal vielen Dank für diesen Artikel. Das ist genau das, was ich gesucht habe und beruhigt mich nun sehr.
    Eine etwas genauere Frage habe ich dennoch; vielleicht kann da jemand helfen.
    In einem meiner Romanprojekte hat eine der beiden Hauptfiguren einen Hund namens Chewbacca. Wäre es problematisch, den Hund so zu nennen? Star Wars ist natürlich eine Marke, aber hier geht es dann ja um die Nennung einer der Figuren. Die Thematik würde mich auch für ein anderes Projekt interessieren, in dem ich sehr „rum nerde“ (was definitiv noch gemäßigt werden muss, aber in der Rohfassung werden da jetzt erstmal allerhand Sci-Fi und Fantasy Shows, Filme und Figuren erwähnt).
    Eine Antwort auf eine ähnliche Frage wurde zwar schon am 21. Februar 2021 gegeben (Beispiel Sandmännchen), aber ich wollte noch einmal konkret für meinen Fall um Rat fragen.
    Der Hund ist kein zentrales Element des Romans; es ist halt einfach der Hund eines der Protagonisten, der eben ab und an vorkommt (der Name bzw. die Verbindung zu Star Wars hat aber dennoch eine tiefere Bedeutung; sonst würde ich den Hund einfach anders nennen und mir da keine Sorgen drum machen).

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia G.

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    1. Hallo,
      ich bin jetzt kein Rechtsanwalt, ich kann nur sagen, was ich tun würde.
      Wenn Chewbacca ein Name in Starwars ist, würde ich ihn nicht als Name verwenden, weil das ein Problem mit Copyright bringen könnte.

      Herzliche Grüße, Hans Peter Roentgen

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